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Mehr als genug Flexibilität

Hände weg vom 8-Stunden-Tag!

Die Bundesregierung plant die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages. Laut ihren Plänen sind zukünftig Arbeitstage von bis  zu 13 Stunden möglich. Es soll keine tägliche, sondern nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Die Bundesregierung erarbeitet eine grundlegende Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das klingt nach mehr Flexibilität. In Wirklichkeit droht eine massive Verschiebung zulasten der Beschäftigten. Zwischenzeitlich ist ein Referentenentwurf „durchgestochen“ worden. Andreas Hemsing, dbb-Vize und Fachvorstand Tarifpolitik: „In der Politik und auch der Wirtschaft wird immer wieder behauptet, in Deutschland wird zu wenig gearbeitet. Die hohe Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die am Wochenende arbeiten, die in Schichtarbeit tätig sind und Überstunden leisten, weil sie versuchen, das Fehlen von weit mehr als einer halben Million Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu kompensieren, spricht jedoch eine andere Sprache. Der kursierende Referentenentwurf zur Arbeitszeitreform ist tatsächlich nur ein Versuchsballon. Dass in dem Papier die Tarifpartner als zentrale Akteure zur Gestaltung gravierender Änderungen beim Thema Arbeitszeit in die Pflicht genommen werden, ist im Sinne gelebter Tarifautonomie natürlich richtig. Da, wo unsere Tarifverträge gelten, sind manche Änderungswünsche ohnehin ohne uns nicht möglich.“

Was gilt heute – und warum ist das wichtig?

Das Arbeitszeitgesetz schützt Beschäftigte durch klare Regeln. Der Acht-Stunden-Tag gilt als Schutzgrenze.
– maximal acht Stunden Arbeitszeit pro Tag – Verlängerung auf bis zu zehn Stunden täglich ist möglich (Voraussetzung: Ausgleich innerhalb von einer Zeit die im Tarifvertrag geregelt ist)
Flexibilität ist damit bereits heute möglich – aber nicht zulasten der Gesundheit.
Die geregelten Pausen- und Ruhezeiten sind verlässlich und notwendig. Ab sechs Stunden Arbeit stehen den Beschäftigten 30 Minuten Pausenzeiten zu, ab neun Stunden erhöht sich das auf 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen stehen mindestens elf Stunden Erholung zu. Das sichert Regeneration und schützt vor Überlastung. Flexibilität durch Tarifverträge Schon heute können Arbeitszeiten angepasst werden, aber nur durch Tarifverträge oder aufgrund von Tarifverträgen. Durch tarifliche Regelungen im öffentlichen Dienst sind bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen längere Arbeitszeiten oder flexiblere Verteilungen möglich. Acht-Stunden-Tage können durch Bereitschaftsdienst zum Beispiel auf bis zu 16 Stunden verlängert werden. Bei Rettungsdiensten sind sogar 24-Stunden-Schichten möglich. Es können wöchentliche Arbeitszeitkorridore von bis zu 45 Stunden und tägliche Rahmenarbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden vereinbart werden. Dabei handelt es sich immer um branchenspezifische und betriebsgenaue Lösungen. Es ist immer eine Gewerkschaft oder ein Betriebs- oder Personalrat als Sicherheitspuffer zwischengeschaltet. Die Gewerkschaften und Vertretungen der Arbeitnehmenden vor Ort achten dabei immer auf den Gesundheitsschutz. Die Beispiele zeigen deutlich, dass die Gesetzesänderung unnötig ist. Die Politik sollte sich vielmehr für mehr tarifierte Bereiche einsetzen.

Was würde sich ändern?

Mit einer reinen Wochenarbeitszeit entfällt die tägliche Höchstarbeitsgrenze. Künftig zählt nur noch die Gesamtstundenzahl pro Woche. Das aktuell funktionierende System würde zerstört. Die Folgen
für Beschäftigte wären längere Arbeitstage. Die Wochenarbeitszeit könnte auf weniger Tage gebündelt werden. Die Folge wäre mehr Belastung an den einzelnen Tagen und mehr gesundheitliche Risiken. Durch die kürzeren Erholungsphasen erhöht sich die Unfallgefahr und Dauerstress nimmt zu. Die angeblich freiwillige Flexibilität wird schnell zur Erwartungshaltung. Arbeitgebende können längere Tage leichter einfordern und Beschäftigte verlieren eine klare Schutzgrenze. Lange Arbeitstage erschweren Kinderbetreuung, Pflege und soziale Teilhabe.

dbb-Position

Aus Sicht des dbb ist das Arbeitszeitgesetz bereits flexibel genug. Die tägliche Höchstarbeitszeit ist ein zentrales Schutzinstrument, einfach zu kontrollieren und unverzichtbar für Gesundheit und Sicherheit! Andreas Hemsing:
„Den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder erfolgreicher dastehen zu lassen, geht nur mit einem funktionierenden öffentlichen Dienst. Dafür muss aber nicht mehr und entgrenzter gearbeitet werden. Auch bei einem Zwölf-Stunden-Tag sinken die Zölle für den Handel mit den USA nicht und es entstehen dann auch nicht automatisch konkurrenzfähigere Produkte. Es erscheint daher eher populistisch, wenn nach mehr ‚Flexibilität‘ bei den Arbeitszeiten gerufen wird.“ dbb-Forderungen
– Keine Abschaffung des Acht-Stunden Tages
– Keine Verlagerung auf reine Wochenarbeitszeiten
– Stärkung der bestehenden tarifvertraglichen und betrieblichen / dienstlichen Regelungen statt Abbau

Aus Tacheles 7/8-2026