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TV-N Verhandlungsergebnis
TV-N Verhandlungen bezüglich der Personalgestellung im Bereich TV-N Hessen sind abgeschlossen!!
Die dbb Tarifunion und der KAV Hessen haben mit Wirkung zum 01. April 2017 die Personalgestellung im TV-N geregelt.
„Werden Aufgaben der Arbeitnehmer zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbetsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgesstellung). §613a BGB sowie gestzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt“
(Landesbezirkstarifvertrag Nr.1a/2017 nachzulesen unter: komba-vgf.de
Das bedeutet für unsere Kollegen von NT21, dass das Damoklesschwert 31.12.2017 nicht mehr über ihnen schwebt.
2017-04-25-TV-N-Personalgestellung
komba gewerkschaft hessen
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V.i.S.d.P. Arno Poka