Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Arbeitgeberangebot (KAV) zum TV-N Hessen

enthält deutliche Entgeltsteigerungen,
insbesondere für die Bus- und Straßenbahnfahrer

Arbeitgeber legen Angebot zum TV-N Hessen vor / Übernahme des Tarifabschlusses zum öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 / Einmalige Corona-Sonderzahlung 2020 von bis zu 600 Euro / Neue Fahrerentgeltgruppe 4F / Weitere Verbesserungen bei Mantelregelungen

 

Frankfurt am Main. In der Tarifrunde für die Beschäftigten in den kommunalen hessischen Nahverkehrsbetrieben haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt: 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, ab April 2021 und weitere 1,8 Prozent ab April 2022. Alle Beschäftigten sollen zudem im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Prämie von bis zu 600 Euro erhalten. Das Arbeitgeberangebot beinhaltet daher insoweit die Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 25. Oktober 2020.

Für die Bus- und Straßenbahnfahrer soll es darüber hinaus deutliche Entgeltsteigerungen durch die Schaffung einer speziellen Entgeltgruppe für Fahrer (neue Entgeltgruppe 4F) geben. Diese würde im Durchschnitt um 5,3 Prozent über dem bisherigen Entgeltniveau liegen. Darüber hinaus enthält das Angebot weitere Verbesserungen bei den Mantelregelungen, z.B. Erhöhung der Vertreterzulage. Bei den Entgeltregelungen soll die Mindestlaufzeit – wie bisher – der Laufzeit für die Entgelttabellen im TVöD entsprechen (mithin bis zum 31. Dezember 2022). Für die Mantelregelungen enthält das Angebot eine Laufzeit von 5 Jahren.

Das Angebot würde für die hessischen Nahverkehrsbetriebe insgesamt zu Mehrkosten von rund 5 Prozent (rund 10 Mio. Euro) führen. Die Gewerkschaften hatten Forderungen von insgesamt über 30 Prozent (rund 60 Mio. Euro) erhoben.

„Unser Angebot stellt sicher, dass auch die Beschäftigten im hessischen Nahverkehr an der allgemeinen Entgeltentwicklung des öffentlichen Dienstes teilnehmen.“, so der Verhandlungsführer des KAV Hessen e.V., Geschäftsführer Thomas Wissgott, Frankfurter Verkehrsgesellschaft. „Die kommunalen Nahverkehrsbetriebe sind selbst vor dem Hintergrund der Corona bedingten hohen Einnahmeausfälle bereit, Mehrkosten von knapp 5 Prozent zu schultern und damit an die Grenze des Belastbaren zu gehen“.

„Weitergehende Belastungen, wie sie die Gewerkschaften fordern, sind vollkommen überzogen und berücksichtigen in keiner Weise die aktuelle Lage.“, so Wissgott weiter. „Wir haben es bisher weitgehend geschafft, unsere Beschäftigten nicht in Kurzarbeit schicken zu müssen. Nun ist es an der Gewerkschaft ver.di, die Weichen auf Kompromiss zu stellen.“

Die Tarifvertragsparteien haben ihre Verhandlungen auf den 4. November 2020 vertagt. Aus Sicht der Arbeitgeber soll es dann möglichst zu einem Abschluss kommen.

Downloads:
pm_kav_28-10-2020.pdf, 216kbytes

 

Info des Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V. / Allerheiligentor 2-4 / 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069-92 00 47-0 / Fax: 069-28 99 32 / E-Mail: presse@kav-hessen.de / www.kav-hessen.de