
Nach langen Verhandlungen bis in den Morgen des 17. März 2026 gibt es für die Mitglieder von komba und NahVG im hessischen Nahverkehr eine Einigung. dbb und Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) Hessen verständigten sich auf Verbesserungen im Manteltarifvertrag. In einer schwierigen wirtschaftlichen Lage gibt es einen stabilen Abschluss mit Perspektiven für die nächsten Jahre.
Kompromiss
– Der gekündigte TV-N wird für die nächsten Jahre wieder in Kraft gesetzt und mit ihm auch die Anbindung an die Tariferhöhungen des TVöD.
– Die Ballungsraumzulage für Fahrpersonal in Höhe von 40 Cent wird auch in Städten mit 70.000 Einwohnern ausgezahlt.
Erfasst sind nun Marburg und Gießen.
– Die Zeitzuschläge werden bis 2031 schrittweise verbessert. Berechnungsgrundlage ist ab 2027 mindestens die Erfahrungsstufe 3 und für alle in den Stufen 4 bis 6 die Stufe 4. Ab 2029 berechnen sich die Zuschläge wie gehabt mindestens auf der Stufe 3, Beschäftigte in der Stufe 4 haben als Basis die Stufe 4, Beschäftigte in den Stufen 5 und 6 haben die Stufe 5.
Ab 2031 gilt für die Zuschlagsberechnung die individuelle Stufe, mit der Stufe 3 als untere Grenze. Wer also in Erfahrungsstufe 6 ist, bekommt dann auch seine Zuschläge auf Basis der Endstufe.
Weitere Ergebnisse
– Viele Verbesserungen gibt es im Abschnitt I der Entgeltordnung, hier steigen viele Beispieltätigkeiten im Verwaltungsbereich eine Entgeltgruppe auf.
– Bei Höhergruppierungen gelten in Zukunft auch im TV-N Hessen die Rege lungen zur stufengleichen Höhergrup pierung, wie im TVöD.
– Das Volumen für leistungsorientierte Bezahlung (LOB) steigt von 1 Prozent der jährlichen Entgelte auf 1,25 Prozent.
– Alle Vorstellungen der Arbeitgeberseite zu Eingriffen in den Krankengeldzuschuss konnte der dbb erfolgreich abwehren.
– Die Arbeitgeberseite bestand auf einer langen Laufzeit der Mantelregelungen bis mindestens Ende 2029.
Bewertung
Die angespannten kommunalen Haushalte und Einsparungen in den ÖPNV-Unternehmen bestimmten diesen Abschluss. Gleichzeitig wirken die letzten Tarifabschlüsse aus dem Jahr 2024 und 2025 nach. Die Arbeitszeit sinkt auf 38 Stunden, die Jahressonderzahlung steigt und die Entgelte erhöhen sich um 2,8 Prozent im Mai 2026. Für Mantelverbesserungen blieb dieses Jahr wenig Luft.
