Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Stromdeputat

Wer dem Schreiben des Arbeitsgebers nicht nachgehen möchte muss handeln.

Da es sich hier um individuelle Ansprüche von einzelnen Beschäftigten handelt, empfehlen wir eine rechtliche Beratung und Überprüfung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht oder die rechtlichen Beratungsstellen der Gewerkschaften. Wer widersprechen möchte, kann sich das Schreiben herunterladen und erst einmal seinen Einspruch geltend machen. Einfach das Schreiben auf seine Persönliche Daten umstellen, Einschreiben mit Rückschein sollte bevorzugt werden.

Für die Rechtlichen Informationen bei der komba bitte bei Arno Poka melden.

A.Poka at komba-ffm.de

Das empfohlene Schreiben zum Herunterladen.

Schreiben im *.docx format