„Hinsichtlich des Streiks der ver.di wird sich der dbb bzw. komba und NahVG nicht beteiligen.
Da die komba noch keinen ersten Verhandlungstermin hatten, wäre ein Streik unverhältnismäßig.
Auch eine solidarische Beteiligung schließen wir aus.
Im Falle einer Betriebsstillegung sind unsere Mitglieder natürlich finanziell abgesichert bei entsprechendem Nachweis.“
Wie der Nachweis zu erbringen ist? Gute Frage. Die komba Mitglieder die wegen einer Betriebsstilllegung streiken werden in einer „Streikerfassungsliste“ erfasst.
Auszug der Mail die wir angefragt haben, ob die komba und Ver.di gemeinsam Streiken. Ob es eine (teilweise) Betriebsstilllegung ist, muss noch herausgefunden werden. Wenn nicht, kommen auch keine Listen zum Einsatz. Wer in der komba ist und Streikt hat für diesen Tag also Finanzielle Einbußen.
Natürlich kann jede Person die bei der VGF beschäftigt ist Streiken ohne das sie in einer Gewerkschaft sein muss. Wer Persönlich einen Streikausweis führen möchte kann das hier: Streikausweis zum Ausdrucken