Der Bund will seinen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern die Energiepreispauschale von 300 Euro zahlen, die im jüngsten Entlastungspaket für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen sind. Die Länder sollen dem Beispiel folgend.
Das fordert nicht nur dbb Chef Ulrich Silberbach (siehe „dbb aktuell“), sondern auch die Vorsitzenden der dbb Landesbünde (vgl. dbb aktuell 30/2022). Nun haben drei weitere Landesregierungen ihre Bereitschaft zur Umsetzung erklärt.
So kündigte am 7. September 2022 der Bayerische Finanzminister Albert Füracker an die Pauschale an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Freistaates zahlen zu wollen. „Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten, auch die künftiger Generationen“, lobte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). die Entscheidung. „Es wird immer wichtiger, sich als zuverlässiger Arbeitgeber und Dienstherr zu zeigen.
Bayern ist auf dem richtigen Weg.“
In Hamburg sollen Pensionärinnen und Pensionäre die „Energiepauschale“ ebenfalls erhalten. Dies wurde auch auf Nachfrage von Abgeordneten in einer Sitzung des Unterausschusses „Öffentlicher Dienst/Personalwirtschaft“ der Hamburgischen Bürgerschaft vom Chef der Senatskanzlei bestätigt. Die notwendige gesetzliche Umsetzung soll bald erfolgen, um den vorgesehenen Auszahlungstermin zum 1. Dezember 2022 einhalten zu können. Man verkenne dabei nicht, teilte der dbb hamburg mit, dass es dafür eines ganz erheblichen und
auch kurzfristigen Arbeitsaufwandes insbesondere des Personalamtes bedürfe.
Auch der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers hat in einem persönlichen Gespräch gegenüber dem 1. Landesvorsitzenden des NBB Alexander Zimbehl signalisiert, diese Einmalzahlung zu gleichen Konditionen auch für die Pensionärinnen und Pensionäre des Landes umsetzen zu wollen. Allerdings machte er deutlich, dass aus seiner Sicht zunächst der Bund in der Pflicht sei, die Voraussetzungen zur Finanzierung zu realisieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten umgehend geklärt werden