Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,
die Verhandlungskommission TV-N Hessen hat am 10.12.2020 in einer digitalen Sitzung beschlossen: Wir nehmen das Angebot des KAV Hessen an und freuen uns, unseren Mitgliedern damit eine hohe Sonderzahlung zu sichern!
Der Abschluss im Detail
• Corona Prämie
EG 1 – 8 1000 € Netto
EG 9 – 12 700 € Netto
EG 13 – 15 500€ Netto
• Entgelterhöhung ab 01.04.2021 für alle Entgeltgruppen um 99 Euro, ab 01.04.2022 für alle Entgeltgruppen um weitere 99 Euro
• Kopplung weiterhin an die Ergebnisse des TVöD • Laufzeit des Entgelttarifvertrages bis 31.12.2022 und des Manteltarifvertrages bis 31.12.2023
• ein arbeitgeberfinanzierter Entlastungstag ab 2022 für alle Beschäftigten ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit
• zusätzlich können ab 2022 zwei weitere Entlastungstage bei einer Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer von 0,5 Prozentpunkten der Entgelterhöhung vom April 2022 in Anspruch genommen werden
• Arbeitgeberzuschüsse erweitert für das JobRad
Bewertung der Einigung
Die Verhandlungskommission bewertet die Einigung zum TV-N Hessen kritisch.
Zum einen kommt die Entlastung der Mitarbeitenden zu kurz. Das Modell der Entlastungstage überzeugt nicht wegen der Kopplung an die Betriebszugehörigkeit und des fehlerhaften Berechnungsmodells des KAV, das die Entlastungstage unterm Strich zu teuer macht. Zum anderen dürfen wir nicht vergessen, in was für schwierigen Zeiten wir uns befinden. Die Corona-Pandemie macht Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gleichermaßen zu schaffen. Angesichts der finanziell angespannten Lage sind die Entgeltsteigerungen und insbesondere die Corona-Sonderzahlung, die als Nettobetrag noch im Dezember ausgezahlt wird, doch beachtlich. Im Vergleich zum TVöD wurde das Volumen fast verdoppelt. Das Ergebnis stellt im bundesweiten Vergleich der diesjährigen TV-N Abschlüsse eines der besten dar. Auch das hat die Verhandlungskommission bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Download: 2020_12_10_mi_info_NahVG_komba_TV_N_Hessen_Abschluss