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Fahrerpauschale

Auf Grund der geänderten Betriebsvereinbarung (BV 1/2018 vom 23.07.2018) findet zurzeit die Teilnahme an den Betriebsversammlungen 2019 auch für den Fahrdienst während der Arbeitszeit statt.
Daher ist diese Zeit zusätzlich zur Fahrerpauschale zu vergüten.
Darüber hinaus sind in der Neubewertung der Fahrerpauschale ab dem 23.07.2018 noch weitere pauschal vergütete Tätigkeiten enthalten.
Über den genauen Umfang und die Freistellung können sich alle Fahrdienstmitarbeiter/innen bei ihrem FGL
informieren.

Kommt zur Betriebsversammlung und nehmt Euer Recht auf Informationen während der Arbeitszeit wahr.
Die Betriebsversammlungen finden zurzeit während der Arbeitszeit statt.
Jeder Mitarbeiter aus Verwaltung, Werkstatt und Fahrdienst hat hierdurch das Recht diese Termine während der Arbeitszeit wahrzunehmen.

Aushang zum Ausdrucken:

FAHRERPAUSCHALE