am 28. März 2018 in Frankfurt a. M.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,
auch die zweite Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde 2018 für die Beschäftigten
von Bund und Kommunen hat am 12./13. März 2018 zu wenig Fortschritte gebracht.
Die Arbeitgeber blockieren weiter! Unsere berechtigten Forderungen seien nicht erfüll-
bar. Das lassen wir uns nicht bieten, liebe Arbeitgeber!
Wir fordern:
• Lineare Entgelterhöhung von 6 %, mindestens jedoch 200 Euro
• Laufzeit: 12 Monate
• Azubis: 100 Euro Entgelterhöhung, verbindliche Zusage zur Übernahme, Tarifie-
rung von Ausbildungsentgelt für betrieblich-schulische Ausbildungen
Zur Unterstützung unserer Forderungen rufen wir die Beschäftigten der VGF zu einem
ganztägigen Warnstreik auf!
Wir treffen uns am 28. März 2018, ab Betriebsbeginn an den Betriebsbahnhöfen
Gutleut, Heddernheim, Ost um gemeinsam zu demonstrieren!
Weiterhin wollen wir:
• Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des linearen Abschlusses auf die Bundesbeamten
• Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West (VKA)
• Erhöhung des Wechselschicht- und Schichturlaubs
• 20 % Zuschlag für Samstagsarbeit auch in Krankenhäusern
• Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht (BT-K und BT-B)
• Zusage, auf regionaler Ebene über ein kostenloses landesweites Nahverkehrsticket zu verhandeln
• Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende um einen Tag
• Verbesserung der Regelungen zur Kostenübernahme des Ausbildenden beim Besuch auswärtiger Berufsschulen
• Verhandlungszusage über erweiterte Regelungen für Leistungsgeminderte
• Fortschreibung der Regelungen zur Altersteilzeit
Betroffen sind die Tarif-Beschäftigten im Bereich: TVöD, TV-BA, Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung, Tarifverträge für die Träger der DGUV, Tarifverträge der Bundesbank, TV-Fleischuntersuchung, TV-V, TV-AVH. Außerdem sind die Tarif-Beschäftigten der Nahverkehrs-Tarifverträge (TV-N) Hessen,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen betroffen. Die Auszubildenden sowie Praktikanten nach dem TVAöD (BBiG und Pflege)und TVPöD sowie aus den anderen aufgezählten Tarifbereichen sind von diesem Streikaufruf umfasst. Die betroffenen Bundesbeamten haben kein Streikrecht. Sie sollen aber unsere Forderungen in ihrer Freizeit bei der Demo unterstützen.