Wozu dient ein LOB – Gespräch ?
LOB-Gespräche finden jährlich von Januar bis Juni statt. Sie sollen dazu dienen die Leistung
des vorangegangenen Jahres in Form eines Feedbackgespräches zu honorieren. Dem
Mitarbeiter soll in wertschätzender Weise eine Rückmeldung seines Leistungsstandes
dargelegt werden. Es ist empfehlenswert dem Mitarbeiter die Möglichkeit der
Stellungnahme zur Beurteilung einzuräumen.
Darüber hinaus soll der Mitarbeiter in seiner Motivation und Lernbereitschaft unterstützt
werden. Mögliche /notwendige Fortbildungsmaßnahmen sind auf dem Beurteilungsbogen
zu notieren
Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind alle Mitarbeiter,
– die mindestens 3 Monate beschäftigt waren.
– befristet Beschäftigte, deren Gesamtbefristung am 31.12. des relevanten
Geschäftsjahres für länger als zwölf Monate vorgesehen ist, oder bereits länger als 12
Monate besteht.
Anspruch auf die evtl. anteilige Zahlung der Pauschalsumme gem. §8 Abs. 2 besteht für alle
Mitarbeiter. Hat das Arbeitsverhältnis nicht im gesamten vorangegangenen Jahr bestanden,
erfolgt eine anteilige Auszahlung gemäß der Anzahl der Kalendermonate, in denen das
Arbeitsverhältnis bestand.
Es gelten die Festlegungen des §2 Abs. 1 – 4, BV-LOB.
Wie soll ein LOB – Gespräch ablaufen?
Zu einem LOB – Gespräch sollte mindestens 4 Wochen vorher eingeladen werden, um dem
Mitarbeiter Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das Gespräch findet während der regulären
Arbeitszeit statt und wird von dem direkten Vorgesetzten geführt. Für Mitarbeiter des
Fahrdienstes gilt, dass diese Zeit, sollte sie auf freiwilliger Basis und nach vorheriger
Absprache in der Freizeit stattfinden, als Mehrleistung, respektive Überstunden zu werten ist.
Die angefangene Stunde ist hierbei auf eine volle Stunde aufzurechnen.
Das Gespräch soll in ruhiger Atmosphäre und ohne Störung stattfinden.
Sie als Mitarbeiter sollten die Möglichkeit erhalten sich selbst zu beurteilen, möglichst an
Hand von Beispielen.
Füllen Sie den LOB-Fragebogen in Ruhe aus. Machen Sie sich Notizen zu den Punkten und
nehmen diese zum Gespräch mit. Schreiben Sie keinen „Roman“, beschränken Sie sich auf
Stichpunkte.
Wir empfehlen: Gönnen sie sich jeden Tag eine Minute und notieren Sie in Ihrem Kalender
besondere Ereignisse des Arbeitstages, auch solche, die Ihnen nicht gefallen haben.
Das Gespräch dient der Beurteilung Ihrer Leistungen aus dem vorrangegangenen Jahr und
kann unter Umständen zu einem Aufwärtsfeedback führen.
Der Vorgesetzte soll die von ihm vorgenommene Beurteilung erläutern, auch hier wieder
durch Beispiele.
Zu bewerten sind die fachlichen arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen, die von dem
Vorgesetzten beobachtbar und dem Mitarbeiter beeinflussbar sind.
Die Aussage „..es gibt keine 5-Bewertung“ ist unrichtig. Soweit ihre Bewertung durch die
Führungskraft nicht die Stufe 4 oder 5 erreicht, fragen Sie nach, welche Anforderungen bis
zur nächsten Bewertung erfüllt werden müssen um eine höhere Bewertung zu erreichen.
Leistungsstufen
1 Punkte Anforderung nicht erfüllt
2 Punkte Anforderung teilweise erfüllt
3 Punkte Anforderungen erfüllt
4 Punkte Anforderungen übertroffen
5 Punkte Anforderungen weit übertroffen
Besonderheit im Fahrdienst:
Fällt Ihrem Vorgesetzten im Laufe des Beurteilungszeitraumes auf, dass Ihre Leistungen mit
„1“ zu bewerten sind, ist er verpflichtet rechtzeitig ein Gespräch mit Ihnen zu führen.
In diesem Gespräch ist zu klären, wie eine Leistungssteigerung erzielt werden kann, sei es
eventuell durch Qualifizierungen, Änderungen der Arbeitsabläufe oder durch weitere
Gespräche, in denen Zwischenschritte zur Leistungssteigerungerreichung erläutert und
festgelegt werden.
Was geschieht nach dem LOB – Gespräch?
Wenn Einigkeit besteht, wird der Bogen von beiden Beteiligten unterschrieben, der
Mitarbeiter erhält eine Kopie. Ihre Unterschrift gilt lediglich als Kenntnisnahme des
Bewertungsergebnisses. Es bedeutet im Falle von Meinungsverschiedenheiten nicht das
Einverständnis mit demselben.
Sind in dem Gespräch Fortbildungsmaßnahmen besprochen worden, wird der Vorgesetzte
bei NA13 PE-Maßnahmen erfragen.
Warum werde ich im laufenden Jahr ein zweites Mal zum LOB-Gespräch gebeten?
Gründe hierfür können sein
– Versetzung mit Vorgesetztenwechsel
– Umgruppierung
– Beendigung der Probezeit
– Austritt im laufenden Kalenderjahr
– Beendigung der aktiven Altersteilzeitphase
– Unterbrechung der aktiven Beschäftigungszeit für mehr als zwei Monate wie z.B. Elternzeit,
– unbezahlter Urlaub etc.
Was ist, wenn mein Vorgesetzter und ich meine Leistung unterschiedlich beurteilen?
Sollte Unstimmigkeit von mehr als einer Stufe bestehen, sind die Gründe hierfür auf dem
Gesprächsbogen zu notieren. Eine Kopie dieses Bogens geht unmittelbar dem nächst höheren
Vorgesetzten zu. Innerhalb von 14 Tagen wird ein zweites Gespräch zwischen Führungskraft und
Mitarbeiter anberaumt. Führt auch dieses nicht zur Übereinstimmung kann der Mitarbeiter innerhalb
eines Monats seine Einwände schriftlich der Betrieblichen Kommission zuleiten. Diese muss die
Einwände prüfen.
Die Betriebliche Kommission besteht aus vier Mitgliedern.
– der unmittelbare Vorgesetzte der beurteilenden Führungskraft
– der/die zuständige Personalreferent in der Personalabteilung plus
– zwei Mitglieder des Betriebsrates
Betriebliche Kommission:
Jeweils die Führungskraft des Beurteilers und für
Fahrdienst —> Romina Rolling —> plus 2 Pers. aus dem Betriebsrat
Verwaltung —> Maike Dietz —> plus 2 Pers. aus dem Betriebsrat
Technik Bettina Schock —> plus 2 Pers. aus dem Betriebsrat
Adresse der Betrieblichen Kommission:
Die/ Der jeweilige Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter der Personalabteilung für Fahrdienst
/ Verwaltung / Technik
Eine Beschwerde ist dann statthaft, wenn
– uneinheitliche Leistungsmaßstäbe bei gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten
– intransparente Bewertungsentscheidungen
– falsche Bewertung im Rahmen der systematischen Leistungsbewertung oder
– falsche Berechnung der Leistungsprämie zu Grunde liegen.
Was wird ausgezahlt und wann?
Für das Jahr 2020 erhalten grundsätzlich alle berechtigten Mitarbeiter den Pauschalbetrag
von 220 Euro. Zusätzlich die Leistungsprämie, die aus dem Beurteilungsgespräch errechnet
wird. Basis dieser Berechnung ist das Tabellenentgelt incl. evtl vorhandenem „Rucksack“.
Ausgezahlt werden die Beträge mit den Augustbezügen.
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an den Betriebsrat Ihres Vertrauens
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