Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit der Gehaltsabrechnung für November 2024 wird die VGF ihren Beschäftigten im Fahrdienst die Tariferhöhung, rückwirkend zum 1. April 2024, auszahlen. Diese rückwirkende Zahlung erfolgt im Rahmen einer Überleitung in die neuen „F“ Gruppen, für die Beschäftigten im Fahrdienst.
Alle betroffenen Beschäftigten wurden bereits im Oktober durch die Arbeitgeberin schriftlich über die jeweilige Umsetzung des TV-N Hessen informiert.
Diesem Schreiben kann jeder betroffen Beschäftigte entnehmen:
• In welche „F“ Gruppe in die eingruppiert wird.
• Die Kürzung der Mitarbeitergewinnungszulage von ursprünglich 8%, auf 4% oder 2%
• Höhe der Anrechnung des BS1 Rucksack (soweit vorhanden) auf die neue „F“ Gruppe
• Berücksichtigung bei der Gewährung der (neuen) Stufe 6, nach mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Soweit Beschäftigte von einer Kürzung der Mitarbeitergewinnungszulage auf nur noch 4% oder 2% betroffen sind, handelt es sich nach Einschätzung der komba um eine einseitige Aufkündigung eines Entgeltbestandteils mit Bestandsschutz.
Diese Zulage wurde Seinerzeit den betroffenen Beschäftigten im Rahmen einer einseitigen Willenserklärung und unter der Bedingung, dass die Fahrdiensttätigkeit fortbesteht, zugesichert.
In der Neufassung des TV-N-Hessen hat diese Regelung weiterhin unverändert bestand und ist deshalb nach Meinung der komba auch weiter zu gewähren, soweit die Tätigkeit unverändert ausgeübt wird.
Für Ansprüche aus falsch berechneten Entgeltbestandteilen aus dem TV-N-Hessen, hier im Rahmen der Überleitung, besteht eine Widerspruchsfrist von 6 Monaten, nach Kenntniserlangung mit der jeweiligen Entgeltabrechnung. Diese Ansprüche müssen individuell geltend gemacht werden.
Wir empfehlen allen Betroffen diese Ansprüche schriftlich, gegenüber der Arbeitgeberin anzuzeigen. Um euch dies zu erleichtern findet ihr nachfolgend einen entsprechenden Vordruck.
Bitte beachtet jedoch, dass dieses Anschreiben an den Personalbereich der VGF, nicht die individuelle Beauftragung eines Rechtsbeistandes in der Sache ersetzt.
Die komba unterstützt euch gerne bei der Durchsetzung eurer Rechte im Rahmen unserer Möglichkeiten.
komba Kreisverband Frankfurt
Download: 01.12.24_Widerspruch_Nichtgewährung_8_Prozent_V1_AP-3 2