Am 5. Februar 2024 haben zwischen dem dbb und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen (KAV) die Verhandlungen zum TV-N Hessen begonnen. Im ersten Verhandlungstermin erläuterte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, die Forderungen:
– Übertragung des TVöD-Entgeltergebnisses auf die Entgelte im Bereich des TV-N Hessen
– 35 Stunden Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich
– Vier Entlastungstage für Beschäftigte ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit unter Fortzahlung des Entgelts und Anrechnung der Arbeitszeit
– Erweiterung der Stufenaufstiege um eine weitere Stufe nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit mit einer entsprechenden Steigerung des Entgelts
– Zulage für Arbeit an Samstagen in Höhe von 25 Prozent für alle Berufsgruppen
– Berechnung aller Zulagen auf Grundlage der persönlichen Stufenzugehörigkeit
– Aufnahme der Mitarbeitenden im Fahrdienst gemäß § 10 Absatz 4 TV-N Hessen (Wechselschicht- und Schichtzulage)
Die Forderungen des dbb ließ der KAV weitestgehend unkommentiert. Kritisch zeigte er sich jedoch im Bereich der Entlastungstage und der Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Dies sei praktisch kaum umsetzbar, da ohnehin schon Personalmangel herrsche. Es wurde in Aussicht gestellt, dass in einem kommenden Verhandlungstermin auch über die Entgeltordnung verhandelt werden soll. Die Tarifverhandlungen werden am 6. März 2024 fortgeführt.
Quelle: Tacheles März 2024