Mit der Dezemberabrechnung kam auch das Merkblatt „Arbeitsunfähige Erkrankung“ hinzu.
Unter 2.1 steht bei Allgemeinen Regelungen das „Die Ausfertigung für Versicherte sorgfältig aufzubewahren ist und auf Verlangen der Arbeitgeberin bei Bedarf vorzulegen ist.“
Doch Vorsicht, wenn ihr diesen Abschnitt vorlegt sieht die Arbeitgeberin welche Krankheit ihr habt. Was wir aber nicht wollen.
Was ihr machen müsst unterscheidet sich nicht von dem Vorgehen der letzten Jahre:
Arbeitgeberin Anrufen, ab wann und bis wann ihr Krank seid, mehr nicht. Kein vorgesetzter wird eine AU von euch verlangen. Wenn doch, bitte an die Personalabteilung verweisen. Ihr könnt nicht vorzeigen was ihr nicht habt.
Weitere Infos bekommt ihr im Internet von der Seite eurer Krankenkasse.
Geht also mit bedacht vor.