{"id":338,"date":"2020-09-27T13:34:14","date_gmt":"2020-09-27T11:34:14","guid":{"rendered":"https:\/\/komba-vgf.de\/wp\/?p=338"},"modified":"2020-09-27T13:34:14","modified_gmt":"2020-09-27T11:34:14","slug":"streikinfo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/komba-vgf.de\/wp\/?p=338","title":{"rendered":"Streikinfo"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Wann darf ich streiken?<\/strong> <\/span><br \/>\nZu unterscheiden ist zwischen Warnstreik und Vollstreik.<br \/>\nGewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch w\u00e4hrend noch laufender Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien, also in unserem Fall Arbeitnehmervertretern und der KAV (Kommunale ArbeitgeberVertretung), zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Zu einem Vollstreik kommt es erst, wenn sich die Tarifvertragsparteien, nicht auf einen Tarifvertrag einigen k\u00f6nnen, die Friedenspflicht abgelaufen ist und die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung f\u00fcr einen Streik gestimmt haben. Da ein Vollstreik l\u00e4nger dauern kann, ist eine Notdienstvereinbarung mit dem Arbeitgeber abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Rechtsgrundlage des Streikrechts<\/strong> <\/span><br \/>\nDie verfassungsrechtliche Grundlage f\u00fcr das Arbeitskampfrecht einschlie\u00dflich des Streikrechts ist nach herrschender Auffassung die in Art. 9 Abs.3 GG verankerte Koalitionsfreiheit. Dabei ist das Streikrecht nicht um seiner selbst Willen gesch\u00fctzt, sondern nur als Mittel zum Zweck des Abschlusses von Tarifvertr\u00e4gen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Voraussetzungen eines rechtm\u00e4\u00dfigen Streiks:<\/strong> <\/span><br \/>\nEin Streik ist rechtm\u00e4\u00dfig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert und zur Erreichung streikf\u00e4higer Ziele gef\u00fchrt wird.<br \/>\nWeitere (nicht abschlie\u00dfende) Voraussetzungen sind:<br \/>\n\u2022 Arbeitnehmer und Arbeitgeber fallen in den Geltungsbereich des Tarifvertrages.<br \/>\n\u2022 Der g\u00fcltige Tarifvertrag oder Teile davon sind ausgelaufen bzw. wurden gek\u00fcndigt und die K\u00fcndigungsfrist ist abgelaufen.<br \/>\n\u2022 Es besteht keine Friedenspflicht.<br \/>\n\u2022 Der Streik wird von der verantwortlichen Gewerkschaft ausgerufen.<br \/>\n\u2022 Der Arbeitskampf ist verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Die Pr\u00fcfung dieser rechtlichen Voraussetzungen obliegt der Gewerkschaft.<br \/>\n\u2022 Arbeitnehmer k\u00f6nnen daher von der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Streiks ausgehen, wenn die zust\u00e4ndige Gewerkschaft zum Streik aufruft.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ff00ff;\">Wer darf streiken? <\/span><\/strong><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen sich an einem Streik alle Mitarbeiter beteiligen, deren Arbeitsbedingungen durch den fraglichen Tarifvertrag geregelt sind, auch wenn sie nicht Mitglied der Gewerkschaft sind. Selbst in der Probezeit ist eine Streikteilnahme zul\u00e4ssig. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, weil in der Probezeit kein K\u00fcndigungsschutz gilt und eine K\u00fcndigung deswegen nicht sozial gerechtfertigt sein muss.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat eine Teilnahme am Streik?<\/strong><\/span><br \/>\nW\u00e4hrend des Streiks ruht der Arbeitsvertrag und die jeweiligen Hauptpflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind suspendiert. W\u00e4hrend der Teilnahme an einem Streik k\u00f6nnen deswegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht verletzt werden; andererseits besteht kein Anspruch auf Arbeitseinkommen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Notdienst<\/strong><\/span><br \/>\nEs wird immer wieder behauptet, Notdienst arbeiten m\u00fcssen durch Besch\u00e4ftigte erledigt werden. Allerdings darf in Arbeitsk\u00e4mpfen die Dienststellenleitung nicht so genannte \u201eNotdienstarbeiten\u201c einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer\/innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982<br \/>\n\u2013 1 AZR 265\/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 \u2013 2 Sa 110\/79 sowie vom 22.10.1985 \u2013 8 Sa 32\/85). Die Regelung der Modalit\u00e4ten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist zumindest zun\u00e4chst gemeinsam Aufgabe des Arbeitgebers und der streikf\u00fchrenden Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 \u2013 1 AZR 142\/94). Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserkl\u00e4rungen sind nichtig. Notdienstarbeiten d\u00fcrfen im \u00dcbrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Gesch\u00e4ftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.3.1982 -1 AZR 265\/80). Notdienstvereinbarungen sind nur mit den Gewerkschaften zul\u00e4ssig.<br \/>\nFazit: Sie haben von ihrer Gewerkschaft keine Mitteilung, dass Sie pers\u00f6nlich f\u00fcr Notdienstarbeiten vorgesehen sind? Dann kann man Ihnen die Streikteilnahme nicht verweigern (siehe auch Ma\u00dfregelungsverbot). Passiert dies doch, macht sich ihr Vorgesetzter bzw. die Dienststellenleitung ggf. strafbar. die Gewerkschaft bittet in solchen F\u00e4llen um entsprechende Hinweise<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ff00ff;\">Ma\u00dfregelungsverbot<\/span><\/strong><br \/>\nMa\u00dfregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs.3 GG in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Habe ich durch einen Streik Berufliche Nachteile ?<\/strong><\/span><br \/>\nEin Arbeitgeber darf Streikende wegen ihrer Streikteilnahme aufgrund des grundgesetzlichen Schutzes des Streikrechts nicht benachteiligen oder unter Druck setzen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Kann ich wegen der Teilnahme an einem Streik abgemahnt oder fristlos entlassen werden?<\/strong> <\/span><br \/>\nNein, da w\u00e4hrend eines Arbeitskampfes das Arbeitsverh\u00e4ltnis ruht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Was passiert, wenn der Arbeitgeber aussperrt?<\/strong> <\/span><br \/>\nDer Arbeitgeber darf aussperren. Dann muss er alle Mitarbeiter aussperren und darf nicht zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und anderen unterscheiden. Nur Gewerkschaftsmitglieder erhalten Schutz.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Was macht eigentlich die Streikleitung?<\/strong><\/span><br \/>\nDie Streikleitung ist verantwortlich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung aller Streikma\u00dfnahmen. Sie bestimmt den Beginn und das Ende des Streiks und ist w\u00e4hrend seiner Durchf\u00fchrung den Streikenden gegen\u00fcber anweisungsberechtigt. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Wann erhalte ich Streikgeld<\/strong> <\/span><br \/>\nGewerkschaftsmitglieder erhalten ab dem ersten Tag eines Streiks Streikgeld. Teilzeitbesch\u00e4ftigte dann, wenn sie an diesem Tag eingeteilt sind. Ma\u00dfgeblich ist der Durchschnitt der Beitr\u00e4ge der letzten drei Monate vor Beginn des Streiks.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong>Muss ich in der Gewerkschaft sein, um zu streiken?<\/strong> <\/span><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich darf jeder Mitarbeiter an einem (Warn-) Streik teilnehmen, dies ergibt sich aus dem Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3. Gewerkschaftsmitglieder sind durch ihre Organisation besser gesch\u00fctzt. Sie erhalten Rechtschutz und Streikgeld.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann darf ich streiken? Zu unterscheiden ist zwischen Warnstreik und Vollstreik. 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