{"id":265,"date":"2019-07-30T02:48:42","date_gmt":"2019-07-30T00:48:42","guid":{"rendered":"https:\/\/komba-vgf.de\/wp\/?p=265"},"modified":"2019-07-30T02:59:08","modified_gmt":"2019-07-30T00:59:08","slug":"krankmelden-wie-ist-es-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/komba-vgf.de\/wp\/?p=265","title":{"rendered":"Krankmelden, wie ist es richtig?"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff00ff;\"><strong><span style=\"font-size: 18pt;\">Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formell korrekte Krankmeldung.<\/span> <\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Damit es keine unliebsamen \u00dcberraschungen geben kann hier ein paar Tipps\u2026<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Wann muss ein Attest (Krankenschein) vorgelegt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Das ist in \u00a7 5 Absatz 1 EFZG geregelt:<\/p>\n<p>\u201e \u2026 <em>Dauert die <\/em><a href=\"https:\/\/karrierebibel.de\/arbeitsunfaehigkeit\/\"><em>Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/em><\/a><em> l\u00e4nger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber das Bestehen der Arbeitsunf\u00e4higkeit sowie deren voraussichtliche Dauer sp\u00e4testens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen<\/em>\u2026\u201c<\/p>\n<p>Hei\u00dft: sp\u00e4testens am vierten Tag muss das Attest vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Das Attest muss also <strong>sp\u00e4testens nach dem dritten Tag<\/strong> vorgelegt werden.<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><em>Wichtig: Die <strong>Vier-Tage-Frist<\/strong> bezieht sich NICHT auf die Arbeitstage, sondern auf Kalendertage. Samstag, Sonn- und Feiertage z\u00e4hlen also mit.<\/em><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ein Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p>Ein Mitarbeiter meldet sich an einem Freitag krank. Der <strong><u>vierte Tag<\/u> <\/strong>ist somit der <strong><u>Montag<\/u><\/strong>. An diesem Montag <strong><u>muss<\/u><\/strong> ein Attest vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Jedoch muss ein Attest nicht an einem Wochenende vorliegen, wenn ein Mitarbeiter unter der Woche von Mittwoch bis Freitag krankgeschrieben ist. In diesem Fall ist der folgende Montag das richtige Datum.<\/p>\n<p>Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber allerdings auch das Recht ein Attest ab dem ersten Krankheitstag vom Arbeitnehmer zu fordern. Und hierf\u00fcr braucht er keine Begr\u00fcndung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 18pt; color: #ff00ff;\"><strong>Wann melden Sie sich krank?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>In \u00a7 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) steht hierzu:<\/p>\n<p>\u201e..Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunf\u00e4higkeit und deren voraussichtliche Dauer unverz\u00fcglich mitzuteilen\u2026\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Unverz\u00fcglich bedeutet:<\/strong> Sie melden sich fr\u00fchestm\u00f6glich bei Ihrem Arbeitgeber. In jedem Fall <u>vor Arbeitsbeginn<\/u> und <u>vor dem Arztbesuch<\/u>.<\/p>\n<p>Fragen Sie in Ihrem Bereich nach, welche Regelung getroffen wurde, wer zu informieren ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>M\u00fcssen Sie den Grund der Erkrankung nennen?<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Nein<\/u><\/strong>, m\u00fcssen Sie nicht! Auch die Krankenkasse darf hier\u00fcber keine Auskunft geben.<\/p>\n<p>Es sei denn, Sie leiden unter einer hochansteckenden Krankheit. Denn hier gilt die F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers nicht nur in Bezug auf die erkrankte Person, sondern auch gegen\u00fcber allen anderen Arbeitnehmern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Krankmeldung via E-Mail, Whatsapp?<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Das ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass der Vorgesetzte keine expliziten Vorgaben gemacht hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sinnvoll jedoch ist aus verschiedenen Gr\u00fcnden ein Telefonanruf, unter anderem weil<\/p>\n<ol>\n<li>es glaubhaft ist, wenn an der Stimme erkennbar ist, dass sie krank sind, oder<\/li>\n<li>eine Mail \/ Kurznachricht m\u00f6glicherweise nicht sofort gelesen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig ist der Vorgesetzte. Sie k\u00f6nnen auch einen Mitarbeitenden informieren. Aber hier besteht die Gefahr, dass diese Person unter Umst\u00e4nden vergisst Ihre Meldung weiter zu leiten. Die <strong>Verantwortung<\/strong> f\u00fcr die korrekte Meldung <strong>liegt einzig bei Ihnen<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 18pt; color: #ff00ff;\">Krankmelden aus dem Urlaub, wie ist es richtig?\u00a0<\/span>\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Bundesurlaubsgesetzt schreibt in \u00a7 9 vor, dass die <strong><u>Tage der Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/u><\/strong> nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass eine <strong><u>Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/u><\/strong> vorliegt, keine \u201eeinfache\u201c Krankheit. Notwendig ist unbedingt eine \u00e4rztliche Bescheinigung.<\/p>\n<p>Aus dieser \u00e4rztlichen Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine Arbeitsunf\u00e4higkeit handelt.<\/p>\n<p>Formlose Bescheinigungen von \u00c4rzten aus nicht EU-L\u00e4ndern, aus denen diese Unterscheidung nicht hervorgeht, reichen als Nachweis hierf\u00fcr meist nicht aus<\/p>\n<p>(BAG, Urteil vom 01.10.1997, Az.: 5 AZR 499\/96)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Information des Arbeitgebers<\/strong><\/p>\n<p>Erkranken Sie w\u00e4hrend Ihres genehmigten Urlaubs im Ausland, ist der Arbeitgeber schnellstm\u00f6glich zu informieren (z.B. per Fax aus dem Urlaubshotel)<\/p>\n<p>Diese Information muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>die Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/strong><\/li>\n<li><strong>die voraussichtliche Dauer der Erkrankung<\/strong><\/li>\n<li><strong>die Adresse Ihres Urlaubsortes<\/strong><\/li>\n<li><strong>das Datum, im Falle einer vorzeitigen R\u00fcckkehr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Kosten f\u00fcr diese Information ist vom Arbeitgeber zu tragen (\u00a7 5 Abs. 2\u00a0\u00a0 2 Satz EFZG).<\/p>\n<p>Bewahren Sie als Nachweis den Fax-Sendebericht auf. Evtl. k\u00f6nnen Sie einen Hotelgast, der in Ihrer N\u00e4he wohnt, oder ein Familienmitglied als Zeuge hinzuziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Keine automatische Verl\u00e4ngerung des Urlaubs<\/strong><\/p>\n<p>Der Urlaub kann nicht eigenm\u00e4chtig um die Tage der Arbeitsunf\u00e4higkeit verl\u00e4ngert werden. Hierf\u00fcr muss ein erneuter Antrag gestellt und vom Arbeitgeber genehmigt werden.<\/p>\n<p>Dauert die Arbeitsunf\u00e4higkeit \u00fcber das Ende des Urlaubs hinaus, muss der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden. Eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung ist vorzulegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzlich vorgeschrieben ist eine formell korrekte Krankmeldung. 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